Sie haben es doch verdient
Sie haben es doch verdient: Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt oder unberechtigte Abzüge vornimmt, sollte wegen Ausschlussfristen und Insolvenzrisiko nicht lange gewartet werden.
Auf dieser Seite finden Sie eine geordnete Übersicht, welche Schritte sinnvoll sind, welche Unterlagen benötigt werden und wann wegen möglicher Fristen sofort gehandelt werden sollte.
Schnell handeln bei Lohnrückstand
- Arbeitsverträge und Tarifverträge enthalten häufig kurze Ausschlussfristen.
- Bei laufenden Gehaltsrückständen wächst das Risiko, dass Ansprüche verloren gehen oder der Arbeitgeber insolvent wird.
- Lohnabrechnungen, Kontoauszüge und Arbeitszeitnachweise sofort sichern.
- Bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag kommen weitere Fristen hinzu.
Sie haben es doch verdient
Ihr Arbeitgeber zahlt nicht oder nimmt unberechtigte Abzüge vor?
Kommt häufiger vor, als man denkt.
Die Geltendmachung von ausstehendem Arbeitslohn oder Gehalt gehört leider auch in wirtschaftlich nicht angespannten Zeiten zum regelmäßig vorkommenden Repertoire.
Bei rückständigem Lohn / Gehalt sollte schon wegen des Insolvenzrisikos nicht mit der gerichtlichen Geltendmachung gewartet werden.
Lohn einklagen: Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt
Arbeitslohn ist keine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, sondern die Gegenleistung für die erbrachte Arbeit. Wird Lohn oder Gehalt nicht, verspätet, nur teilweise oder unter Kürzung ausgezahlt, geht es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer regelmäßig unmittelbar um die wirtschaftliche Existenz.
In der Praxis beginnt es oft harmlos: eine Abrechnung kommt verspätet, eine Überstunde fehlt, eine Zulage wird nicht berücksichtigt oder der Arbeitgeber erklärt, er müsse „erst einmal Liquidität schaffen“. Daraus kann sehr schnell ein erheblicher Rückstand werden. Gerade deshalb ist bei ausstehendem Lohn eine schnelle und strukturierte Reaktion sinnvoll.
Zu prüfen ist, welche Ansprüche offen sind, seit wann sie fällig sind, ob Ausschlussfristen laufen, ob der Arbeitgeber sich im Verzug befindet und ob neben dem reinen Lohn auch Zinsen, Verzugsschäden oder weitere Ansprüche geltend gemacht werden können.
Was Sie bei rückständigem Lohn sofort tun sollten
Welche Monate, welche Beträge, welche Abzüge, welche Überstunden und welche Zulagen sind betroffen?
Lohnabrechnungen, Kontoauszüge, Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Dienstpläne, Zeiterfassung und E-Mails sollten vollständig vorliegen.
Viele Arbeitsverträge sehen sehr kurze Fristen für die schriftliche Geltendmachung vor. Wer wartet, riskiert Anspruchsverlust.
Ausgleichsquittungen, Änderungsverträge, Aufhebungsverträge oder „Erledigungserklärungen“ können später erhebliche Nachteile verursachen.
Zahlt der Arbeitgeber wiederholt nicht, sollte man nicht monatelang hoffen, sondern die Ansprüche konsequent verfolgen.
Unberechtigte Abzüge vom Gehalt
Arbeitgeber nehmen immer wieder Abzüge vor: angebliche Minusstunden, Schadensersatz, Kassenfehlbeträge, Vertragsstrafen, Rückforderungen von Fortbildungskosten, Dienstwagenkosten oder pauschale Kürzungen wegen angeblicher Schlechtleistung. Solche Abzüge sind keineswegs automatisch zulässig.
Gerade bei Minusstunden ist sorgfältig zu prüfen, ob überhaupt ein Arbeitszeitkonto wirksam vereinbart wurde und wer das Risiko trägt, wenn der Arbeitgeber keine Arbeit zuweist. Bei Schadensersatzforderungen sind die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung zu berücksichtigen. Der Arbeitgeber kann nicht einfach nach Belieben vom Nettoentgelt einbehalten.
Wichtig ist eine schnelle Prüfung, weil auch Ansprüche auf Nachzahlung gekürzter Beträge Ausschlussfristen unterliegen können.
Überstunden, Zuschläge, Provision und Bonus einklagen
Besonders streitanfällig sind Überstunden. Hier kommt es auf Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, betriebliche Übung, Zeiterfassung und die Frage an, ob Überstunden angeordnet, gebilligt, geduldet oder zur Erledigung der Arbeit notwendig waren.
Auch Provisionen, Zielvereinbarungen, Boni, Schichtzulagen, Nachtzuschläge oder Feiertagszuschläge werden häufig erst am Ende des Arbeitsverhältnisses streitig. Gerade dann sind die Unterlagen oft lückenhaft. Wer frühzeitig Dokumentation betreibt, verbessert die Durchsetzungschancen erheblich.
Ein Anwalt kann aus den vorhandenen Unterlagen eine geordnete Anspruchsaufstellung erstellen und entscheiden, ob zunächst außergerichtlich geltend gemacht oder sofort Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden sollte.
Ausschlussfristen: Der häufigste Fehler bei Lohnansprüchen
Die regelmäßige gesetzliche Verjährung ist im Arbeitsrecht oft nicht das eigentliche Problem. Viel gefährlicher sind Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen. Sie können vorsehen, dass Ansprüche binnen kurzer Zeit schriftlich geltend gemacht und anschließend binnen weiterer Frist eingeklagt werden müssen.
Wer erst Monate später reagiert, kann selbst bei materiell völlig berechtigten Ansprüchen verlieren. Das gilt insbesondere bei Überstunden, Restlohn, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Bonus, Provision und Urlaubsabgeltung.
Lohnklage vor dem Arbeitsgericht
Wenn der Arbeitgeber trotz Aufforderung nicht zahlt oder erkennbar nur Zeit gewinnen will, ist die Lohnklage vor dem Arbeitsgericht der richtige Weg. Eingeklagt werden kann der Bruttolohn, soweit es um arbeitsvertragliches Entgelt geht. Daneben können je nach Fall Zinsen, Abrechnungen, Arbeitspapiere und weitere Ansprüche eine Rolle spielen.
Viele Verfahren enden bereits im Gütetermin durch Vergleich. Manchmal ist aber ein vollstreckbarer Titel erforderlich, damit der Anspruch nicht nur auf dem Papier besteht. Gerade bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers ist ein zügiges Vorgehen wichtig.
Bei gleichzeitiger Kündigung muss zusätzlich geprüft werden, ob Annahmeverzugslohn geltend gemacht werden kann. Dann hängt die Lohnfrage häufig mit der Kündigungsschutzklage zusammen.
Welche Unterlagen werden für die Lohnprüfung benötigt?
- Arbeitsvertrag und spätere Änderungsverträge
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen der betroffenen Monate
- Kontoauszüge mit den tatsächlich eingegangenen Zahlungen
- Arbeitszeitnachweise, Dienstpläne, Stundenzettel, Zeiterfassung
- Schriftverkehr mit Arbeitgeber, Personalabteilung oder Steuerbüro
- Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung, falls bekannt
- Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Freistellungsschreiben, falls vorhanden
Schnellprüfung / Kontaktformular
Ausstehenden Lohn, Gehalt, Überstunden oder unberechtigte Abzüge prüfen lassen. Dieses Formular gehört nur zu dieser Unterseite und kollidiert nicht mit dem allgemeinen Kanzlei-Kontaktformular.